Toyota-Scene Berlin Brandenburg

der Toyota-Club für unsere Region

  • Full Screen
  • Wide Screen
  • Narrow Screen
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size

Satzung

 

§1 Bezeichnung und Sitz des Vereins

§2 Zweck des Vereins / Selbstlosigkeit

§3 Vorstand

§4 Mitglieder / Mitgliederversammlung

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§6 Beschlüsse

§7 Geschäftsjahr, Beiträge, Finanzierung, Vermögen

§8 Vereinsorgane

§9 Auflösung

§10 Satzungsänderung

§11Erstellung und Eintragung

 

§1 Bezeichnung und Sitz des Vereins

Die Bezeichnung des Vereins lautet

Toyota-Scene Berlin/Brandenburg und wird mit der Eintragung in das Vereinsregister von

Berlin den Zusatz e.V. (eingetragener Verein) erhalten.

§2 Zweck des Vereins / Selbstlosigkeit

Ziel des Vereins ist es, allen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben sich auf unpolitischer,

überkonfessioneller Basis Informationen und Beratung in technischen, touristischen und

kraftfahrzeugwirtschaftlichen Fragen einzuholen, sowie Erfahrungen auszutauschen und

Freizeitgestaltung durch Veranstaltungen aller Art zu pflegen.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person

durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch

unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Vorstand

Der Vorstand des Vereins bildet sich aus

a) dem Vorsitzenden

b) dem 1. Stellvertretener Vorsitzender

c) dem 2. Stellvertretener Vorsitzender

Bei Handlungsunfähigkeit des jeweiligen Vorsitzenden, tritt der gewählte Vertreter in

dessen Position.

Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden

schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines neuen im Amt. Der

Vorstand wird alle 2 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens zweimal im Jahr zur

Mitgliederversammlung ein.

Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.

Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit

durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand

berechtigt, entsprechende Änderungen der Satzung eigenständig durchzuführen

§4 Mitglieder

Mitglied des Vereins kann jede nach dem Bürgerlichengesetzbuch -BGB- natürliche

Person werden, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und des Weiteren nicht im

Sinne des Strafgesetzbuches entmündigt worden ist.

4.1 Eintritt

Zum Eintritt in den Verein sind nachstehende Bedingungen zu erfüllen:

Schriftlicher Antrag, einzureichen bei einem Mitglied des Vorstandes.

Bei positiver Bewertung des neu aufzunehmenden Mitgliedes wird dies dem Antragsteller

schriftlich bestätigt. Die Satzung ist für ordentliche sowie außerordentliche Mitglieder

bindend.

4.2 Mitgliedschaft

Als Mitglied gelten natürliche Personen, die dem Verein nach der in § 4.1 beschriebenen

Verfahrensweise beigetreten sind. Sie besitzen volles Wahlrecht sowie volles Stimmrecht.

4.3 Austritt

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

4.3.1Ein Austritt kann nach schriftlicher Erklärung immer zum Monatsende erfolgen, eine

Rückvergütung von bereits gezahlten Beiträgen ist nicht möglich.

4.3.2 Ein Ausschluss aus dem Verein ist möglich, wenn das betroffene Mitglied in

erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, sich in jeglicher Weise grober

und/oder wiederholter Weise Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht

und/oder nach vorangegangener zweimaliger schriftlicher Mahnung seine

Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr nicht erbracht hat.

4.3.3 Über den Ausschluss eines Mitgliedes, aufgrund der in §4.3.2 näher geregelten

Sachverhalte, entscheidet der Vereinsausschuss mit Zweidrittelmehrheit.

4.3.4 Der Ausschluss aus dem Verein wird dem Mitglied sofort mitgeteilt, ist von ihm

anzuerkennen und wird ohne Angabe des Ausschlussgrundes den Mitgliedern des Vereins

bekannt gegeben.

4.4. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder,

jedoch mindestens 50% der Mitglieder,

Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die

Mitgliederversammlung.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

a) Satzungsänderungen, siehe §6.1 und § 10.

b) Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der

Revisoren entgegen.

c) Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.

d) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

e) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

f) Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor. Die Aufgaben sind

die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

5.1 Rechte

5.1.1 Bei Wahlen besitzt jedes Mitglied nur eine Stimme.

5.1.2 Mitglieder besitzen volles Stimmrecht, Vorschlagsrecht sowie volles Wahlrecht,

zudem sind sie in die Ämter des Vereins wählbar.

5.1.3 Für jedes Mitglied ist zu jeder Zeit die Meinungsfreiheit gewährleistet. Sachlichkeit,

Stil und Form muss dabei gewahrt bleiben.

5.1.4 Jedes Mitglied ist berechtigt Vereinsräume und Vereinssachvermögen, nach

Absprache mit dem Vorstand zu nutzen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mit dem Eigentum

des Vereins sorgfältig umzugehen. Bei Beschädigung oder Verlust von Eigentum des

Vereins haftet der Nutzer nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. bei Vorsatz.

5.1.5. Jedes Mitglied ist berechtigt an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

5.2 Pflichten

5.2.1 Mit dem Eintritt in den Verein erkennt das Mitglied die bestehende Satzung des

Vereines an.

5.2.2 Die Mitglieder des Vereines haben dafür Sorge zu tragen, dass

a) sie dem Ansehen des Vereins nach außen hin durch ihr Verhalten im Straßenverkehr

und auf Veranstaltungen des Vereins nicht schädigen.

b) sie regelmäßig an Pflichtveranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Art und Umfang

der Pflichtveranstaltungen, werden durch die Mitgliederversammlung gesondert geregelt.

Nichtanwesenheit ist mindestens 14 Tage vor der Pflichtveranstaltungen dem

Vereinsausschuss zu melden

§6 Beschlüsse

6.1 Gültigkeit

Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder

gefasst.

Für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Vorraussetzung

hierfür ist die Anwesenheit von mindestens 50% der Mitglieder.

6.2 Ausnahmen

In §§4.1, 4.3, 9 beschriebene Beschlüsse bleiben von §6.1 ausgenommen.

§7 Geschäftsjahr, Beiträge, Finanzierung, Vermögen

7.1 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

7.2 Beiträge

Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet.

Die Höhe des monatlichen Beitrages wird gesondert in der Mitgliederversammlung

beschlossen.

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus und ohne Aufforderung bar an den Kassenwart oder

per Einzahlung auf das Vereinskonto zu leisten.

Die Beiträge können monatlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Änderungen

dieser Verfahrensweise können durch die Mitgliederversammlung gesondert beschlossen

werden.

7.3 Finanzierung

Die zum Vereinsziel erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch

a) Mitgliedsbeiträge

b) Erträge aus Veranstaltungen und/oder Unternehmungen

c) Spenden, Erbschaften, Schenkungen und/oder sonstigen Zuwendungen verschiedener

Art.

d) eigene Leistungen der Mitglieder

7.4 Auflösung

Bei einer Auflösung des Vereines wird das Vereinsvermögen einer wohltätigen

Organisation zur Verfügung gestellt. Der Empfänger des Vermögens wird auf einer

Mitgliederversammlung bestimmt, Ablauf dieser ist bereits in §6.1 geregelt.

§8 Vereinsorgane

8.1 Alle Ämter im Verein sind ehrenamtlich.

Die Organe des Vereins sind

a) Vorstand

b) Vereinsausschuss

c) Mitglieder

Vorstand

Die Zusammensetzung des Vorstandes ist bereits in §3 geregelt.

Vereinsausschuss

Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus

a) Vorstand

b) Schriftführer

c) Kassenwart

d) Revisor

Aufgaben des Vereinsausschusses

8.3.1.1 Der Ausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Führung der Geschäfte zu

beraten und zu unterstützen. Er beschließt weiterhin die Aufnahme und den Ausschluss

von Mitgliedern nach §4; setzt den Termin sowie die Tagesordnung der

Mitgliederversammlung(en) fest und führt Aufsicht über die Finanzen.

8.3.1.2 Dem Vereinsausschuss obliegt die Neuwahl von Ausschussmitgliedern, die nach

den in §4 geregelten Bestimmungen aus ihren Ämtern ausscheiden.

8.3.1.3 Ein Zusammentreten des Ausschusses ist mindestens zweimal im Halbjahr zu

veranlassen, ebenso bei Antrag eines Drittels der Vereinsmitglieder.

8.3.1.4 Bei Beschlüssen des Ausschusses wird mit Handzeichen abgestimmt und wie in

§6.1 verfahren.

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

8.3.1.5 Über Sitzungen des Ausschusses ist vom Schriftführer Protokoll zu führen und

durch alle Ausschussmitglieder zu unterzeichnen.

§9 Auflösung

Die Auflösung des Vereins ist nur nach Abstimmung mit einer Mehrheit von drei Viertel

seiner ordentlichen Mitglieder möglich.

Die Verwendung des angehäuften Vermögens ist in §§7.4, 7.4.1 näher geregelt.

§10 Satzungsänderung

Anträge auf Satzungsänderung sind generell schriftlich beim Vorstand zu stellen. Dabei

sind Dringlichkeitsanträge unzulässig.

Nach Prüfung des Antrags durch den Vereinsausschuss wird nach §6.1 verfahren.

§11 Erstellung und Eintragung

Diese Satzung wurde im Februar 2006 erstellt und soll in das Vereinsregister Berlin

eingetragen werden.

Facebook Image

unsere Partner

Spree-Automobile ... unserer starker Partner

directupload.net Hier kannst du deine Bilder hochladen. Einfach, schnell und kostenlos.

next Events

gegründet 2003
You are here: